AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe der Firma Christoph Maier Audio-, Licht- und Medientechnik

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.maier-audio.de .

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Christoph Maier
Audio-, Licht- und Medientechnik
Riedstr. 17
D-73579 Schechingen

zustande.

(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar,
sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für
ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich oder in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb von einer Woche.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen:
Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware

2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Bestellen“

3) Prüfung der Angaben im Warenkorb

4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“

5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).

6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.

7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „kaufen“

Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach
Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des
Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen.
Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Angebotes dar.
Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb einer Woche.

(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per
E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://www.maier-audio.de/agb einsehen.

Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per
Vorkasse

(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

§4 Lieferung

(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.
Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 7 Werktagen.
Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach
Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen.
Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

§5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

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§6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:


Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter,
der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Christoph Maier
Audio-, Licht- und Medientechnik
Riedstr. 17
D-73579 Schechingen
E-Mail info@maier-audio.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als
die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben,
dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den
Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Ende der Widerrufsbelehrung

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§7 Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An :
Christoph Maier
Audio-, Licht- und Medientechnik
Riedstr. 17
D-73579 Schechingen
E-Mail info@maier-audio.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_____________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

__________________

Name des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

__________________

Datum

__________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

§9 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

Stand der AGB Januar 2018

Gratis AGB erstellt von agb.de

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Christoph Maier Audio-, Licht- und Medientechnik (im Folgenden Maier Audio)

  • 1 Geltungsbereich

(1) Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeden Vertrages, jeder Lieferung und sonstigen Leistungen der Firma Christoph Maier Audio-, Licht- und Medientechnik (im Folgenden Maier Audio) mit Sitz in Riedstraße 17, 73579 Schechingen.

(2) Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Firma Maier Audio. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Maier Audio diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, selbst ohne ausdrückliche weitere Vereinbarung.

  • 2 Angebote, Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von Maier Audio sind freibleibend, außer dies ist im Angebot gesondert schriftlich vermerkt. Es handelt sich bei allen Angeboten der Firma Maier Audio um eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die von Maier Audio gemachten Angaben hinsichtlich des Leistungsgegenstandes, der zu erbringenden Dienstleistungen sowie der Verwendbarkeit von Geräten für bestimmte Einsatzzwecke sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere auch für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Die Firma Maier Audio übernimmt keine Haftung für Irrtümer und Druckfehler.

Maier Audio ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen, wenn die bestellte Leistung nicht verfügbar ist und der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung hierzu in seiner Bestellung erklärt hat, außer, die bestellte Leistung ist ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(2) Erfolgt eine Bestellung per Brief, Telefax oder E-Mail, so ist die Erklärung des Kunden dann verbindlich, wenn sie Maier Audio zugegangen ist. Bei einer Bestellung per E-Mail gilt der Zugang dann als erfolgt, wenn die E-Mail auf dem Server zum Abruf durch Maier Audio bereitsteht. Der Vertrag und damit eine vertragliche Bindung von Maier Audio kommt dann zustande, wenn Maier Audio den Auftrag des Kunden in Text- oder Schriftform bestätigt, oder diesen ohne weitere Rückmeldung stillschweigend ausführt.

(3) Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der in diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen erfolgen ausschließlich durch den Inhaber von Maier Audio. Mündliche Vereinbarungen, Erklärungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich vom Inhaber bestätigt werden.

  • 3 Leistungsfristen und höhere Gewalt

(1) Die Vereinbarung von Leistungsfristen oder eines festen Leistungszeitraumes bedarf der Schriftform.

(2) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, wie zum Beispiel Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, wie zum Beispiel Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen. Während des Andauerns der eben genannten Gründe ist Maier Audio von der Erbringung der geschuldeten Leistung freigestellt.

(3) Ist für Maier Audio die Erbringung der geschuldeten Leistung länger als 3 Monate aus oben (2) genannten Gründen nicht möglich, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn eine vereinbarte feste Leistungszeit aus Gründen gemäß § 3 Abs. 2 dieser Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden kann.

  • 4 Pflichten und Haftung des Kunden

(1) Der Kunde stellt für durch ihn zu stellende Kräfte (Aufbauhelfer, Stagehands, Hilfskräfte etc.) die persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach den einschlägigen BG-Vorschriften. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass diese Kräfte mit den für sie geltenden Regeln des Arbeitsschutzes vertraut sind und diese Regeln einhalten. Ebenso ist der Kunde für sämtliche gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich dieser Kräfte (Sozialversicherung, Steuerrecht etc.) alleine verantwortlich und stellt die Firma Maier Audio diesbezüglich von jeglicher Haftung frei.

(2) Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung der Firma Maier Audio aufgeführten Stromanschluss mit entsprechender Absicherung und einer elektrotechnisch zulässigen Anschlussausführung mit VDE-Prüfung zur Verfügung zu stellen. Für Schäden an den technischen Anlagen der Firma Maier Audio (inkl. eventuell von Dritten zugemieteter Geräte), die auf eine fehlerhafte Stromversorgung zurückzuführen sind, haftet der Veranstalter.

(3) Bei Aufträgen unter Einsatz von Kraftfahrzeugen der Firma Maier Audio hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, dass sämtliche Fahrgenehmigungen, insbesondere auch Maut- und Straßengebühren, kostenfrei und rechtzeitig vor Fahrtantritt bei der Firma Maier Audio vorliegen. Ebenso sorgt der Kunde dafür, dass die über die allgemeine Fahrerlaubnis hinaus im Einzelfall notwendigen Sondererlaubnisse vorliegen, insbesondere bezüglich Sonn- und Feiertagsfahrten, Sondertransporten oder für den allgemeinen Verkehr gesperrte Flächen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die An- und Abfahrt sowie die Entlade- und Lademöglichkeit für die Fahrzeuge von Maier Audio uneingeschränkt und mit der notwendigen Tragfähigkeit gewährleistet ist.

(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zeitpläne für den Auf- und Abbau eingehalten werden können, wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit sowie der Zeitplan für die Erbringung der geschuldeten Leistungen bei Maier Audio erfragt werden können. Insbesondere haftet der Kunde dafür, dass eventuell an der Gesamtproduktion beteiligte Drittfirmen ihre Leistungen, die zu einer Verzögerung oder Erschwerung der Leistung von Maier Audio führen können, rechtzeitig und entsprechend der vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsweise erbringen. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die an der Gesamtproduktion beteiligten Drittfirmen ihre Leistungen entsprechend der technischen Sicherheitsvorschriften, z.B. der Versammlungsstättenverordnung, erbringen. Der Kunde selbst verpflichtet sich gegenüber Maier Audio, sämtliche Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung einzuhalten, soweit diese nicht ausdrücklich zum Gewerk von Maier Audio gehören bzw. für dieses vertraglich vereinbart sind.

(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Anlagen der Firma Maier Audio vor Regen, Schnee, Spritzwasser oder sonstigen Witterungseinflüssen geschützt sind, außer die Gestellung von Witterungsschutz ist ausdrücklich vertragliche Verpflichtung der Firma Maier Audio.

(6) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen vom Backstagebereich sowie während der Auf- und Abbauzeiten aus dem für die Arbeiten von Maier Audio benötigten Bereich entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für die Anlagen oder das Personal der Firma Maier Audio ausgeht, durch die Anlagen der Maier Audio eine Gefahr für diese Personen besteht oder die Arbeiten der Firma Maier Audio durch diese Personen erschwert oder unmöglich gemacht werden. Insbesondere während der Auf- und Abbauphase haftet der Kunde dafür, dass Dritte sich nicht im Gefahrenbereich befinden.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder bei Veranstaltungen, bei denen die Anlagen der Firma Maier Audio über Nacht auf dem Veranstaltungsgelände verbleiben, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sichergestellt wird, dass die Anlagen innerhalb und insbesondere außerhalb der Veranstaltungszeiten vor dem Zugriff Dritter oder vor Beschädigung oder Abhandenkommen geschützt sind.

(7) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Bühnen- sowie Mischpultbereich (FOH) gegenüber dem Publikum hinreichend abgeschirmt ist. Ferner haftet der Kunde für die Standsicherheit und den ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne, es sei denn, diese Leistung ist durch Maier Audio zu erbringen.

Der Kunde haftet im Übrigen für sämtliche Schäden dritter Personen, insbesondere Besucher, außer diese Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Maier Audio herbeigeführt worden.

(8) Der Kunde haftet für die Einhaltung der Regelungen der Versammlungsstättenverordnung in der jeweils geltenden Fassung, sofern diese für den im Einzelfall betroffenen Veranstaltungsort einschlägig ist und die betroffenen Regelungen nicht ausdrücklich den Leistungsbereich oder das Gewerk betreffen, das vertraglich durch Maier Audio geschuldet ist.

(9) Sollte die Leistungserbringung für Maier Audio durch Gründe, die vom Kunden verursacht werden oder deren Abwendung oder Einhaltung Pflichten des Kunden darstellen, so wesentlich erschwert sein, dass Maier Audio eine Leistungserbringung nicht zumutbar ist, hat Maier Audio das Recht, den Aufbau und die Erbringung der geschuldeten Leistungen zu verweigern. Dies gilt insbesondere bei Nichteinhaltung der vorstehenden Absätze (1) – (8) durch den Kunden.

(10) Der Kunde stellt die Firma Maier Audio bezüglich Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Nichteinhaltung der Verpflichtungen, die in vorstehenden Absätzen (1) – (8) geregelt sind, von der Haftung frei mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Firma Maier Audio oder dieser zurechenbarer Personen.

(11) Der Kunde haftet in vollem Umfang für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Fahrzeugen sowie Geräten der Firma Maier Audio und Verletzungen des Personals der Firma Maier Audio (auch zugebuchte Freelancer), sofern er seinen oben in Absätzen (1) – (8) genannten Pflichten nicht nachkommt. Ebenso haftet der Kunde für Beschädigungen oder Abhandenkommen der Anlagen der Firma Maier Audio durch seine Person, durch vom Kunden beauftragte Personen, durch das Publikum oder durch Randalierer oder durch Mitarbeiter von Drittfirmen, die im Auftrag des Kunden handeln. Dies gilt nicht, sofern sich der Kunde von seinem vermuteten Verschulden entlasten kann, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB. Der Kunde ist darüber informiert, dass die Geräte und Ausrüstungen der Firma Maier Audio nicht gegen Abhandenkommen, Diebstahl und Beschädigung versichert sind.

Diese Versicherung muss durch den Kunden auf dessen eigenen Wunsch abgeschlossen werden, sollte er die diesbezüglich bestehende Haftung nicht selbst tragen wollen. Maier Audio vermittelt gerne einen Partner für eine entsprechende Versicherung und stellt alle benötigten Informationen zur Verfügung.

(12) Im Übrigen haftet der Kunde gemäß § 546 BGB verschuldensunabhängig für die ordnungsgemäße und vollständige Rückgabe der Anlagen und Fahrzeuge der Firma Maier Audio. Die gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Firma Maier Audio  herbeigeführt wurde.

  • 5 Kündigung durch den Kunden

(1) Bei Kündigung des Auftrages durch einen Kunden, der Unternehmer gemäß § 14 BGB ist, ist eine pauschal abgestufte Entschädigung zu bezahlen und zwar je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen Auftragsbestätigung und Leistungszeitpunkt.

Bei einer Kündigung vor Beladung der Fahrzeuge der Firma Maier Audio oder vor Beginn der Leistungserbringung durch Maier Audio beträgt die Entschädigung pauschal 35% der Auftragssumme zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei einer Kündigung nach der Beladung der Fahrzeuge der Firma Maier Audio, nach Abfahrt der Mitarbeiter und/oder Fahrzeuge der Firma Maier Audio an den Veranstaltungsort oder nach Beginn der Leistungserbringung, je nachdem, was früher eintritt, ist die gesamte Auftragssumme geschuldet.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Maier Audio im Einzelfall ein niedrigerer Schaden entstanden ist bzw. die Aufwendungen von Maier Audio niedriger waren oder Maier Audio es unterlassen hat, durch anderen Einsatz der eingesparten Arbeitskräfte und Anlagen entsprechende Einkünfte zu erzielen.

(2) Bei Kündigung des Auftrages durch einen Kunden, der Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, hat dieser die durch die Kündigung der Firma Maier Audio entstehenden Schäden oder Mindereinnahmen zu ersetzen.

  • 6 Haftung der Firma Maier Audio

(1) Die Firma Maier Audio haftet

– in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden ihrer Organe, Gesellschafter und leitenden Angestellten.

– dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sofern diese Verletzung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

– außerhalb der Vertragspflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, die Firma Maier Audio kann sich kraft Handelsbrauch freizeichnen.

– der Höhe nach in letzteren zwei Fallgruppen auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens.

(2) Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.

(3) Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

  • 7 Zahlungsbedingungen

(1) gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB

Die Firma Maier Audio stellt dem Kunden für die bestellte Leistung oder Lieferung eine Rechnung aus, die mit der Leistung oder Lieferung oder in angemessener Zeit nach Erbringung der Leistung ausgehändigt wird. Es bleibt der Firma Maier Audio jedoch nach freiem Ermessen vorbehalten, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Vorauszahlungen werden bei der nachfolgenden Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Die Zahlung gilt mit Eingang auf dem Konto der Firma Maier Audio als erfolgt.

Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins, es sei denn, dass die Firma Maier Audio einen höheren Zinssatz nachweisen kann.

(2) gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB

Die in § 7 Absatz (1) genannten Zahlungsbedingungen gelten gleichermaßen für Unternehmer, sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen sind.

Im Falle der Schlechterfüllung seitens Maier Audio steht dem Kunden, der Unternehmer ist, ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Leistung war offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu der Schlechterfüllung und dem voraussichtlich eingetretenen Schaden steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag einschließlich etwaiger geleisteter Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der schlecht erbrachten Leistung steht.

Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an die Firma Maier Audio zu bezahlen, es sei denn, dass die Firma Maier Audoi einen höheren Zinssatz nachweisen kann.

(3) Allgemeines

Ein Abzug vom Skonto ist nur dann zulässig, wenn dies durch die Firma Maier Audio schriftlich und ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurde. Wird die Zahlung durch den Kunden nicht innerhalb der hierfür vereinbarten Frist geleistet, so kann der Skontobetrag von der Firma Maier Audio nachgefordert werden.

Die auf der Rechnung angegebenen Preise sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer – ggf. vorbehaltlich Rechnungen gegenüber gewerblichen Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Schecks werden nicht akzeptiert.

Die Zahlung eines Kunden wird durch die Firma Maier Audio auf die älteste Schuld des Kunden verrechnet. Sollten der Firma Maier Audio durch ältere Schulden Kosten bzw. Zinsen, insbesondere im Sinne von Verzugsschäden, entstanden sein, so wird zunächst auf die Zinsschuld und erst im Anschluss auf die Hauptforderung gegen den Kunden verrechnet.

  • 8 Teilleistungen und Aufrechnungsverbot

Teilleistungen durch die Firma Maier Audio sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  • 9 Gerichtsstand und Rechtsgeltung

Alleiniger Gerichtsstand bei vorhandener Kaufmannseigenschaft des Kunden ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Firma Maier Audio. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.

  • 10 Datenschutz

Die Firma Maier Audio wird sämtliche geltenden datenschutzrechtlichen Erfordernisse beachten.

  • 11 Schriftform, Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

(1) Sofern in diesen Geschäftsbedingungen ein Schriftformerfordernis bestimmt wurde, muss eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses ebenfalls schriftlich erfolgen. Eine stillschweigende Abbedingung des Schriftformerfordernisses ist ausgeschlossen.

(2) Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Maier Audio und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

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BESONDERE MIETBEDINGUNGEN FÜR ANLAGEN VON MAIER AUDIO

  • 1 Geltungsbereich, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Es gelten die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, nachfolgend sind spezielle Regelungen zum Abschluss eines reinen Mietvertrages (Dry Hire) über Anlagen und Geräte der Firma Maier Audio getroffen.

  • 2 Allgemeines

Die nachfolgend aufgeführten Mietbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossen Mietvertrages zwischen dem Kunden (im Folgenden Mieter genannt) und Maier Audio.

  • 3 Übernahme des Mietgegenstandes

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der Mietgegenstände von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Mit der Übernahme der Mietobjekte und der Unterzeichnung des Lieferscheines bestätigt er diesen einwandfreien Zustand.

  • 4 Versicherung des Mietgegenstandes

Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Geräte gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach obigen allgemeinen Geschäftsbedingungen einzustehen haben, und zusätzlich gegen Elementarereignisse und Witterungsschäden auf eigene Kosten zu versichern (insbesondere Elektronikversicherung) und zwar ab Versand oder Übernahme vom Lager Schechingen oder jedem anderen Standort der Geräte bis zur Rücklieferung an Maier Audio in deren Lager Schechingen.

  • 5 Beschädigung des Mietgegenstandes

(1) Der Mieter haftet für etwaige Störungen, Schäden, den Ausfall oder das Abhandenkommen der gemieteten Geräte während der Vertragslaufzeit, es sei denn § 6 (1) der oben angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist einschlägig oder der Mieter kann sich sonst von seinem Verschulden freizeichnen, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 546 BGB bleiben unberührt.

(2) Bei Rücknahme der gemieteten Geräte behält sich der Vermieter vor, diese innerhalb von fünf Werktagen eingehend auf Beschädigungen zu überprüfen.

(3) Zur Haftung des Mieters bei Schäden gilt § 4 (11) der oben stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend zum Vorstehenden.

  • 6 Anzeigepflicht, Untermiete

(1) Der Mieter ist verpflichtet, der Firma Maier Audio Schäden an oder den Verlust von Geräten, die während der Mietzeit auftreten, unverzüglich anzuzeigen.

(2) Die gemieteten Geräte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Maier Audio an Dritte weder vermietet noch überlassen oder veräußert werden.

  • 7 Kündigung durch den Mieter vor Ablauf der Mietdauer

(1) Sagt sich der Mieter, der Unternehmer ist, vom Mietvertrag los oder kündigt er diesen, müssen vom Kunden folgende Abstandssummen an den Vermieter entrichtet werden:

Lossagen bis eine Kalenderwoche vor Mietbeginn: 10 % vom Brutto-Mietbetrag

Lossagen innerhalb von drei Werktagen vor Mietbeginn: 50 % vom Brutto-Mietbetrag.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Maier Audio im Einzelfall ein niedrigerer Schaden entstanden ist bzw. die Aufwendungen von Maier Audio niedriger waren oder Maier Audio  es unterlassen hat, durch anderen Einsatz der eingesparten Arbeitskräfte und Anlagen entsprechende Einkünfte zu erzielen.

(2) Für den Mieter, der Verbraucher ist, gilt § 5 (2) der oben angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Abstandssumme bzw. die Schadensersatzverpflichtung entfällt, wenn der ursprüngliche Mieter einen Dritten als neuen Mieter benennt, der in gleichem Umfang wie der ursprüngliche Mieter in den Mietvertrag eintritt, es sei denn, der Eintritt ist Maier Audio unzumutbar.

  • 8 Verspätete Rückgabe

(1) Gibt der Mieter die gemieteten Geräte nicht zum vereinbarten Termin an Maier Audio zurück, so kann Maier Audio pro angefangenem weiteren Tag die volle Tagesmiete zuzüglich gegebenenfalls weiterer entstandener Kosten, insbesondere Kosten wegen Schäden bedingt durch Ausfall und Verlust von in diesem Zeitraum bereits geplanten weiteren Veranstaltungen oder Aufträgen, vom Mieter ersetzt verlangen.

(2) Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses wird bereits an dieser Stelle widersprochen.

Stand Januar 2018